Die Praxisabgabe ist ein Unternehmensverkauf und damit ein komplexer rechtlicher Vorgang. Von der Ausschreibung über die Zulassung bis zum Kaufvertrag müssen viele verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Eine Vertragsarztpraxis die einer Zulassungsbeschränkung unterliegt kann nur durch ein Ausschreibungsverfahren neu besetzt werden. Dies ist heute bei über 90% der Praxisniederlassungen der Fall. Die freie Praxis wird öffentlich ausgeschrieben und durch einen Zulassungsausschuss ein Nachfolger bestimmt. Bei diesem Verfahren sind viele verschiedene rechtliche Komponenten zu berücksichtigen. Das Zulassungsverfahren verläuft nach strengen Regeln und Fristen und auch das Aufsetzen des Vertrages birgt einige Schwierigkeiten. Folgende Artikel sollen einen Überblick über den Ablauf einer Praxisabgabe von der öffentlichen Ausschreibung bis zum Kaufvertrag geben. Eine rechtliche Beratung durch einen Juristen kann sie jedoch nicht ersetzen.