Steuerliche Faktoren bei der Abgabe einer Praxis

Die Überlegungen zu den steuerlichen Faktoren sollten bereits einige Jahre vor der geplanten Praxisabgabe getroffen werden. Im Zwiegespräch mit dem Steuerberater sollten die Wege zu einer möglichst niedrigen Besteuerung gesucht und ausgeschöpft werden. Die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns einer Freiberuflerpraxis bildet der § 18 Absatz 3 Einkommensteuergesetz. Wegen der Ermittlung dieses Veräußerungsgewinns wird auf §16 EStG Bezug genommen.

Der Gewinn aus der Praxisabgabe wird wie folgt berechnet: Der Veräußerungspreis plus die Entnahmen, subtrahiert werden dann die Veräußerungskosten und die Buchwerte des Praxisvermögens. Neben dem Entäußerungspreis und dem Sachvermögen wird der Wert der ins Privatvermögen überführten Gegenstände erfasst. Dies können zum Beispiel Einrichtungsgegenstände oder PKWs sein.